Gemeinderat muss nachsitzen (48/2018)
Im Beitrag "Gemeinderat muss nachsitzen" der BfR in Rheinstetten aktuell Ausgabe 47/2018 wurde fälschlicherweise das Wort Benutzungsordnung anstelle von "Satzung über die Erheb-ung von Gebühren für Tageseinrichtungen für Kinder und Kinderbetreuung-seinrichtungen der Stadt Rheinstetten" verwendet. Im Folgenden wird der Text deshalb mit der korrekten Dokumentenbezeichnung nochmals veröffentlicht. Inhaltlich ändert sich an dem Beitrag damit nichts.
Bei der Informationsveranstaltung "Grundschulentwicklung - Rückblick und Ausblick" wurde deutlich, dass die neue Satzung über die Erhebung von Gebühren für Tageseinrichtungen für Kinder und Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Rheinstetten für die Rheinstettener Kinderbetreuungseinrichtungen einige Unzulänglichkeiten aufweist und den Bedürfnissen von Familien mit Kindern nicht gerecht wird. Eltern kritisierten z. B., dass in den Ferien keine wochenweisen Buchungen möglich sind oder für Kinder, die die Halbtagesgrundschule besuchen, keine Ferienbetreuungen angeboten werden.
Oberbürgermeister Schrempp machte dafür den Gemeinderat verantwortlich, der die Satzung... mehrheitlich beschlossen hat. Seine eigene Verantwortung als Vorsitzender des Gemeinderats und Chef der Verwaltung, die die Vorlage für die unzulängliche Satzung... erarbeitet hat, ließ er dabei unerwähnt. Wie dem auch sei und auf der Veranstaltung bereits verdeutlicht, erwarten die BfR, dass die Verwaltung die "verunglückte" Satzung... überarbeitet und dem Gemeinderat zeitnah erneut zur Beschlussfassung vorlegt, so dass Familien mit Kindern in den nächsten Schulferien keine Unannehmlichkeiten entstehen.
Ein weiterer Kritikpunkt war der Mensabetrieb in der neuen Ganztagesgrundschule der Schwarzwaldschule. Infolge Raummangel müssen die Kinder innerhalb des Mehrwertes Mittagsband in Schichten essen. Hier ist es der allein verantwortlichen Rheinstettener Verwaltung bisher nicht gelungen, eine funktionierende und akzeptable Lösung zu erarbeiten und umzusetzen. Die BfR erwarten auch hier von der Verwaltung eine schnellst mögliche Lösung, zumal der Schulbetrieb in der Schwarzwaldschule durch die nicht optimal laufenden Bauarbeiten zusätzlich gestört und beeinträchtigt wird. Falls der Gemeinderat hier gefragt ist, wird er sich sicherlich seiner Verantwortung nicht entziehen.
Gemeinderat muss nachsitzen (47/2018)
Bei der Informationsveranstaltung "Grundschulentwicklung - Rückblick und Ausblick" wurde deutlich, dass die neue Benutzungsordnung für die Rheinstettener Kinderbetreuungseinrichtungen einige Unzulänglichkeiten aufweist und den Bedürfnissen von Familien mit Kindern nicht gerecht wird. Eltern kritisierten z. B., dass in den Ferien keine wochenweisen Buchungen möglich sind oder für Kinder, die die Halbtagesgrundschule besuchen, keine Ferienbetreuungen angeboten werden.
Oberbürgermeister Schrempp machte dafür den Gemeinderat verantwortlich, der die Benutzungsverordnung mehrheitlich beschlossen hat. Seine eigene Verantwortung als Vorsitzender des Gemeinderats und Chef der Verwaltung, die die Vorlage für die unzulängliche Benutzungsordnung erarbeitet hat, ließ er dabei unerwähnt. Wie dem auch sei und auf der Veranstaltung bereits verdeutlicht, erwarten die BfR, dass die Verwaltung die "verunglückte" Benutzungsordnung überarbeitet und dem Gemeinderat zeitnah erneut zur Beschlussfassung vorlegt, so dass Familien mit Kindern in den nächsten Schulferien keine Unannehmlichkeiten entstehen.
Ein weiterer Kritikpunkt war der Mensabetrieb in der neuen Ganztagesgrundschule der Schwarzwaldschule. Infolge Raummangel müssen die Kinder innerhalb des Mehrwertes Mittagsband in Schichten essen. Hier ist es der allein verantwortlichen Rheinstettener Verwaltung bisher nicht gelungen, eine funktionierende und akzeptable Lösung zu erarbeiten und umzusetzen. Die BfR erwarten auch hier von der Verwaltung eine schnellst mögliche Lösung, zumal der Schulbetrieb in der Schwarzwaldschule durch die nicht optimal laufenden Bauarbeiten zusätzlich gestört und beeinträchtigt wird. Falls der Gemeinderat hier gefragt ist, wird er sich sicherlich seiner Verantwortung nicht entziehen.
Umweltbezogene Regelungen in Pachtverträgen für Landwirtschaftsflächen (45/2018)
nicht "Gartengelände" hieß der von der Verwaltung zur Beratung und Entscheidung in der AUT-Sitzung vom 16.10.2018 aufgestellte Tagesordnungspunkt. Es ging also um landwirtschaftlich genutzte Flächen, die sich im Eigentum der Stadt befinden. Hierzu werden derzeit die Pachtverträge und auch die Pachtentgelte überarbeitet. Offensichtlich hat die CDU-Fraktion dies nicht so richtig verstanden oder sie versucht den Befürwortern eines Glyphosatverzichts auf stadteigenen Flächen etwas Unanständiges zu unterstellen. Beide Möglichkeiten bewegen sich im üblichen und gewohnten Verhaltensmuster der CDU-Fraktion, insbesondere ihres Vorsitzenden. Selbstverständlich geht es den Befürwortern eines Glyphosatverzichts um alle stadteigenen Flächen, z. B. auch auf den Friedhöfen. Ein entsprechender Antrag wurde von Grünen und BfR bereits 2016 eingebracht und von Mitgliedern der Fraktionen von CDU und SPD abgelehnt.
Weiterhin geht es nicht nur um Glyphosat, sondern auch um vergleichbare Herbizide mit ähnlich schädlichen Auswirkungen.
Die BfR werden das Thema weiterhin nicht aus dem Auge verlieren und nicht wie die obrigkeitshörige SPD-Fraktion auf die lobbygesteuerten Einsichten höherer Bundes- und
EU-Institutionen warten.
Schaufensterpolitik (43/2018)
von "Schaufensterpolitik" wird in der von OB Schrempp zu verantwortenden Sachdarstellung zum Tagesordnungspunkt "Umweltbezogene Regelungen in Pachtverträgen für Landwirtschaftsflächen" der letzten AUT-Sitzung im Zusammenhang mit einem möglichen Verzicht von Glyphosat auf stadteigenen Landwirtschaftsflächen gesprochen. Darüber hinaus enthält die Darstellung fachlich und sachlich unrichtige Behauptungen, wie z. B. zum Verbot von Neonicotinoiden. Nachdem sich weder die Verwaltung noch der Gemeinderat in den letzten 20 Jahren überhaupt um das Thema gekümmert haben und auch keine Anpassungen der Pachtentgelte vorgenommen haben, stimmten die Fraktionen von CDU und SPD mit Unterstützung der ULR für eine weitere Verwendung von Breitbandherbiziden auf Glyphosatbasis mit negativen Auswirkungen für die Artenvielfalt und das Leben vieler Insekten. Mit der Entscheidung hat sich auch in Rheinstetten die Lobby der Agrochemie durchgesetzt. Inwieweit hier die drei in den Fraktionen von CDU und SPD vertretenen Haupterwerbslandwirte Überzeugungsarbeit leisteten, kann natürlich nur vermutet werden.
Rheinstetten hat die Möglichkeit verpasst, ein Zeichen für eine naturnähere Landwirtschaft ins "Schaufenster" zu stellen.
Nachlese zur Neue Stadtmitte (38/2018)
Im Stadt Gespräch 30/2018 gibt die SPD-Fraktion ihrer Freude über einen zwanzig Prozentanteil an Wohnungen im sozialen Wohnungsbau mit bezahlbaren Mieten im Plangebiet 2b Ausdruck. Das hört sich beachtlich an. Das besagte Plangebiet beinhaltet 36 Wohnungen, wovon dann 7 Wohnungen den von der SPD-Fraktion bejubelten Kriterien genügen. Setzt man diese ins Verhältnis zu den ca. 200 Wohnungen, die in der neuen Stadtmitte entstehen werden, ergibt dies einen Anteil von ca. 3,5%. Damit sollte die Freude etwas bescheidener ausfallen.
Bedauerlich ist, dass die Stadt nicht selbst in eigener Verantwortung ein Baufeld mit 36 Wohnungen, mit dem Ziel bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, bebaut. Offensichtlich sah
OB Schrempp seine Verwaltung dazu nicht in der Lage, dies zu leisten. Rückendeckung für diese Haltung gaben die Fraktionen von CDU und SPD. Dafür träumen jetzt einige CDU-Gemeinderäte von einem neuen Ratssaal und Fraktionsräumen mit Blick auf den Schwarzwald im geplanten Bürger- und Kulturhaus.
Dauerbaustelle Schwarzwaldschule (37/2018)
Seit Jahren wird das Gebäude der Schwarzwaldschule saniert bzw. umgebaut. Auch im neuen Schuljahr werden die Bauarbeiten den Schulbetrieb mit entsprechenden Beeinträchtigungen für Schülerinnen, Schüler, Lehrerinnen und Lehrer begleiten. Der ganze Bauprozess läuft offensichtlich wenig zielgerichtet und ziemlich langwierig ab. Das Bauvorhaben Schwarzwaldschule hat wohl nicht die Bedeutung und Wichtigkeit wie die neue Stadtmitte für die Verwaltung, trotz großartiger Schulkonzepte und öffentlicher Beteuerungen des OB.
Die BfR erwarten, dass die Bauarbeiten ab sofort konsequenter und effizienter unter besonderer Berücksichtigung der Bedürfnisse der betroffenen Schulen von der Bauverwaltung angegangen werden.
Urbanes Bauen und Wohnen (27/2018)
Froh ist die ULR, dass die Stellplatzfrage die maximal möglichen Wohneinheiten auf einem Grundstück in der Auer Straße verhindern. Dies ist so nicht richtig. Entsprechend der geschickten und durchaus ansprechenden Planung des entwerfenden Architekten und den Festlegungen des Bebauungsplans ist es sehr wohl möglich, die ins Auge gefasste Zahl an
Wohneinheiten zu erstellen. Der seit mehr als einem Jahrzehnt geltende und vom Gemeinderat beschlossene Bebauungsplan regelt das Maß der baulichen Ausnutzung der Grundstücke, die meist unter 60 % liegt und somit eine übermäßige Verdichtung und Bebauung verhindert. Die Stadt hat bei dem besagten Grundstück die Möglichkeit, dies zu besonders günstigen Bedingungen für Zwecke des bezahlbaren Wohnens zu erwerben.
Diese Möglichkeiten nicht optimal zu nutzen, gehen zu Lasten Wohnungssuchender, verursachen der Stadt und damit der Allgemeinheit im vorliegenden Fall einen finanziellen Nachteil von mehr als 100.000 Euro und stellen eine Verschwendung von Ressourcen, nämlich bebaubarer Fläche im Innenbereich, dar.
Mit dem angeblichen Parkdruck umzugehen, bieten verkehrsrechtliche Regelungen angemessene Möglichkeiten, man muss diese nur konsequent anwenden.
Richtig ist, dass die Vorberatungen im AUT wenig Anlass zur Freude vermittelten.
4000 Tonnen Sedimente (23/2018),
die sich als Folge der ökologischen Flutungen im geplanten Polder ablagern, findet die CDU-Fraktion als besonders problematisch. Die gute Nachricht, die Sorgen der CDU-Fraktion können ausgeräumt werden. Sedimente sind keine giftigen Stoffe, wie etwa Glyphosat oder Neonicotinoide, es handelt sich hauptsächlich um Sand, Kies oder weitere feinteilige geologische Abbaumaterialien wie z. B. Schluff, mit denen der Rhein seit Jahrtausenden eine einzigartige und besonders fruchtbare Landschaft zwischen Basel und Rotterdam gestaltet und modelliert. In etwa 7000 Jahren werden diese Sedimentablagerungen das geplante Poldervolumen ausgefüllt haben, d. h. den Polder wird es dann nicht mehr geben.
Zum Vergleich, in ca. 10.000 Jahren wird der Bodensee ebenfalls vollkommen verlandet und damit ebenfalls mit Sedimenten verfüllt sein. In den Alpen wird es einige 3- und 4-Tausender weniger geben.
Es gibt sicherlich einiges an der Planung des Retentionsraums Bellenkopf/ Rappenwörth zu kritisieren und im Interesse Rheinstettens zu verbessern. Die CDU-Fraktion soll auch nicht daran gehindert werden, trotz ihres promovierten Beraters, sich der Lächerlichkeit preiszugeben. Bedauerlich wäre es allerdings, wenn es die Mehrheit im Gemeinderat zuließe, dass dies der Stadt Rheinstetten durch Übernahme der allzu simplen und populistischen Argumentation der CDU-Fraktion passieren würde.
Mini-GroKo (10/2018)
Die in Rheinstetten vorweg genommene künftige "Mini-GroKo" aus der "christlichen Familienpartei" und den "Sozialgerechten" hat in der jüngsten Gemeinderatssitzung drastische Erhöhungen der Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungs-einrichtungen in Rheinstetten beschlossen. Damit wurde der in Rheinstetten bestehende Konsens einer kinder- und familienfreundlichen Kommunalpolitik aufgekündigt und eine Trendwende eingeleitet. Passend dazu hat in der Sitzung die Leiterin der Rheinstettener Schul- und Jugendsozialarbeit das Jahresthema 2018 "Kinderarmut" in Rheinstetten vorgestellt und erläutert. Im Nachhinein stellt sich auch die Beteiligung der Elternbeiräte der betroffenen Einrichtungen als reine Alibiveranstaltung heraus, ihre Anliegen fanden praktisch keinen Eingang in die Beschlussfassung. Besonders gravierend, dass in Rheinstetten selbst für die Grundschulförderklasse Beiträge zu bezahlen sind und die Reichweite des Beschlusses bis 2025 selbst über die Arbeitsperiode des nächsten Jahr neu zu wählenden Gemeinderats hinausreicht.
Die BfR tragen diese kinder- und familienunfreundliche Politik nicht mit und haben gegen diesen Beschluss argumentiert und gestimmt.
Verständnis für Investoren! (9/2018)
Die Wohnbebauung in der neuen Stadtmitte ist nur durch die Herstellung einer ca. 6 m hohen Lärmschutzwand entlang der B36 möglich. Besonders viel Verständnis für die Anliegen der Investoren und deren Denkweise zeigte hier OB Schrempp, der entsprechend der Beschlussvorlage für die letzte Sitzung des AUT vorschlug, die Kosten für die Investoren auf 476.000 € zu deckeln und die restlichen ca. 150.000 € von Bürgerinnen und Bürgern über allgemeine Steuermittel aus dem städtischen Haushalt finanzieren zu lassen.
Positiv in diesem Zusammenhang der Antrag des CDU-Fraktionsvorsitzenden Franz Deck, den Vorschlag des OB abzulehnen, was dann auch geschah. Weniger positiv der Hintergedanke von Franz Deck, keinen Präzedenzfall zu schaffen. Schließlich könnten die Anwohner an den bestehenden, ca. 4 m hohen Lärmschutzwänden, auf den Gedanken kommen, hier ebenfalls eine 6 m hohe Lärmschutzwand auf Kosten der Stadt zu fordern.
Friedhöfe als Kapitalanlage! (8/2018)
Während es für Normalbürger nahezu unmöglich ist, Zinseinnahmen zu erzielen, lässt sich die Stadt in der Gebührenkalkulation für die Bestattungs- und Friedhofgebühren das darin enthaltene Anlagenvermögen (z. B. Bestattungshallen, Kolumbarien, Sitzbänke etc.) über sogenannte kalkulatorische Zinsen mit 4,9% verzinsen. Dies macht jährlich einen Betrag von ca. 100.000 € aus, der den Gebührenschuldnern als Kosten in Rechnung gestellt wird, ohne dass es sich um wirkliche Kosten oder Ausgaben handelt. Abschreibungskosten auf Wertverluste werden zusätzlich in der Kalkulation berechnet. Im Gegensatz zur großen Mehrheit im Gemeinderat unter Führung von OB Schrempp haben die BfR deshalb den drastischen Erhöhungen der Bestattungs- und Friedhofgebühren nicht zugestimmt.
Angemessene und würdige Bestattungen liegen im öffentlichen Interesse und können nicht rein betriebswirtschaftlich betrachtet werden.