Aktivitäten 2024

 

1,11 Promille
Inzwischen ist beim Hauptorgan der Rheinstettener Stadtverwaltung die Einsicht
gereift, dass sich der wirtschaftliche Betrieb einer Brauereigaststätte in der „Neuen
Stadtmitte“ nicht ohne stützende Begleitmaßnahmen umsetzen lässt. Es ist daran
gedacht, die Promillengrenze in Rheinstetten auf 1,11 anzuheben. Das
Genehmigungsverfahren für diesen Verwaltungsakt sieht allerdings vor, dass die
Wirksamkeit dieser Maßnahme durch einen KI (Keine Intelligenz) basierten
Massentest vorab bestätigt wird. Der Test gilt als erfolgreich bestanden, wenn sich
am 11.11. um 11 Uhr 11 mindestens 11.111 Bürgerinnen und Bürger vor dem
Rathaus in Mörsch einfinden.

Gemeindeanzeiger 45 vom 7. November 2024

Abbruchvarianten
Eingebettet in Varianten mit weiteren unterschiedlichen städtebaulichen Vorhaben
wurde von der Verwaltung der Abbruch des 1886 erbauten Hebelschulgebäudes
(aktueller Gebäudewert: mehr als eine Million Euro!) bewertet. Dass die dem
„Hauptorgan“ Oberbürgermeister besonders verpflichteten Mitarbeitenden der
Bauverwaltung einschließlich des Baubürgermeisters zu dem gewünschten Ergebnis
„Abbruch“ kommen, ist nicht wirklich überraschend. Grenzwertig ist allerdings, dass
die Grundlagen der 333seitigen Sitzungsvorlage von dem Architekturbüro, dessen
Entwurf für die Ausführung vorgesehen ist, federführend erstellt wurde. Es kann wohl
nicht ernsthaft erwartet werden, dass dieses Büro zu einem Ergebnis entgegen der
eigenen Interessenlage kommt. Dass eine ins Erdreich versenkte Sporthalle zu
höheren Kosten und weiteren Nachteilen führt, kann auch ohne aufwendige
Untersuchungen angenommen werden. Die Frage ist, warum es an dem Standort
überhaupt zweier Sporthallen bedarf. Offensichtlich geht es auch um den
Vereinssport, da auch die Sporthallen der Albert-Schweitzer-Schule abgerissen
werden sollen. An anderer Stelle (Haushaltsberatungen) wird noch zu klären sein,
was sich Rheinstetten überhaupt leisten kann.
Weder die von der geschäftsführenden Schulleiterin der Rheinstettener Schulen
mitgeteilten erheblichen Veränderungen die Schulen betreffend noch weitere
geplante Vorhaben wie die Umgestaltung des TV-Sportparks (Vereinsfusion), die
Neugestaltung des ehemaligen Festplatzes bei der Keltenhalle oder die Neuanlage
um die Jugendbox fanden bei der Bewertung Berücksichtigung.
Bei der Eröffnung der Ausstellung „50 Jahre Rheinstetten“ in der St. Ursula Kapelle in
Neuburgweier, erinnerte einer der Ausstellungsmacher daran, dass die Veranstaltung
im ältesten Rheinstettener Gebäude stattfindet, für das der damalige Gemeinderat
Neuburgweier 1952 einen Abrissbeschluss fasste.

Gemeindeanzeiger 44 vom 31. OktoBär 2024

Murks
Von „Murks“ sprach der Herr Oberbürgermeister im Zusammenhang mit dem Antrag der BfR, Bürgerinnen und Bürger (Grundbesitzende und Mietende) um ca. 12% gegenüber dem Vorschlag der Verwaltung bei der neuen Grundsteuer B zu entlasten.
Der Antrag der BfR zielte darauf ab, den Hebesatz für die Grundsteuer B auf 175 zu beschließen und zum Ausgleich den Hebesatz der Gewerbesteuer auf 425 zu erhöhen, was für die Gewerbesteuerpflichtigen eine Mehrbelastung von ca. 6% bedeutet hätte. Nach den jetzt beschlossenen Hebesätzen (Grundsteuer B 200, Gewerbesteuer 400) werden die ca. 1.000.000 qm Gewerbeflächen in Rheinstetten künftig ca. 400.000 Euro weniger zur Grundsteuer beitragen. Die etwas mehr als ca. 2.000.000 qm mit Wohnungen bebauten Flächen werden demzufolge ca. 400.000
Euro mehr, also insgesamt ca. 2,4 Mio. Euro (bisher ca. 2 Mio.) Grundsteuer zahlen müssen. Der Herr Oberbürgermeister und die ihm hauptsächlich folgenden Fraktionen von CDU und SPD verlagern damit Kosten auf die Allgemeinheit und machen Wohnen für alle teurer. Die Verantwortung für die ursächlichen niedrigen
Bodenrichtwerte der Gewerbeflächen liegen ebenfalls bei den oben genannten, da sie seit Jahrzehnten unsere Gewerbeflächen im Vergleich zu Wohnbauflächen zu Niedrigpreisen verkaufen. Daran wird sich trotz bescheidener Erhöhung der Preise für Gewerbeflächen auch längerfristig leider wenig ändern. Übrigens stimmten auch
die Fraktionen von ULR und Bündnis90/Die Grünen sowie die JL dem Verwaltungsvorschlag zu. Wer hier „herum murkst“ können Bürgerinnen und Bürger selbst entscheiden.

Gemeindeanzeiger 43 vom 24. OktoBär 2024

„nicht nur in der Stadtmitte...“
auch in den Ortsteilen sollte Bürgerinnen und Bürgern künftig ein gastronomisches Angebot zur Verfügung stehen. Viele Gasthäuser wie z. B. Adler (Forchheim und Neuburgweier), Krone, Schwanen, Morgenröte, Hirsch, Blume, Lilie, Karpfen, Waldhorn und weitere sind in den letzten Jahren / Jahrzehnten verschwunden. Der Gemeinderat steht hier durch aus in der Verantwortung, diesem Niedergang etwas entgegenzusetzen. Die BfR haben sich deshalb für den Erhalt und die Sanierung des übrigens weitgehend barrierefreien Restaurants in der Ufgauhalle ausgesprochen.
Dem Vorschlag der CDU-Fraktion, die Wirtewohnung zu sanieren, konnten wir allerdings nicht folgen, da diese baurechtlich im Außenbereich liegt und bei der Findung eines Pächters eher hinderlich ist. Auch in finanzieller Hinsicht hätte dies zu Mehrausgaben geführt. Wir hoffen weiterhin, dass entsprechend unserem Vorschlag, die Anzahl der Kegelbahnen auf zwei zu verringern weitere ca. 150.000 Euro eingespart werden können.

Gemeindeanzeiger Nr. 40 vom 2. OktoBär 2024 

Investor macht Druck – neuer Gemeinderat kuscht!
Nicht nur der Investor mit seiner Mehrkostendrohung von ca. 600.000 Euro, sondern auch der Herr Oberbürger-meister setzte den neuen Gemeinderat gewaltig unter Druck. So ging es in der letzten Gemeinderatssitzung unter Tagesordnungspunkt 16 (von 20) um den Kauf einer Gastroeinheit für ca. 2,7 Mio. Euro, den Ausbau einer Gastroeinheit für ca. 1,3 Mio. Euro, den Kauf einer Kücheneinheit für ca. 175.000 Euro, den Kauf einer Brauanlagentechnik für 450.000 Euro, einen Pachtvertrag und den Auftrag an die Verwaltung, die Gründung einer „Stadtbau GmbH“ vorzubereiten. Damit dies nicht ganz so schlimm aussieht, hat der „Herr der Tagesordnung“ sechs Punkte einfach in einen gepackt.
Um bei der Wirtshaussprache zu bleiben, es ist das „Bier“ (Aufgabe und Verantwortung) des Oberbürgermeisters, die Entscheidungen rechtzeitig und vor allem erst nach ausreichender Vorbereitung und Beratung vom Gemeinderat abzuverlangen. Dies war bei vorliegendem Beratungspunkt nicht gegeben. Zahlreiche Fragen, wurden von der Verwaltung nicht beantwortet oder wurden einfach vom Tisch gewischt. So viel zur Achtung des Herrn
Oberbürgermeisters vor dem „Hauptorgan“ Gemeinderat.
Leider ist es der Gemeinderatsmehrheit jenseits der „schwarzen Wolke“ nicht gelungen, ein Zeichen für einen selbstbewussten Gemeinderat zu setzen.

 Gemeindeanzeiger 

Kinderbetreuung und einiges mehr!
Zum wiederholten Male wandten sich betroffene Eltern in der letzten Sitzung des Gemeinderates an das Gremium und die Verwaltung und trugen im Rahmen der Anfragen von Einwohnern ihre Anliegen wegen deutlich verringerter Kinderbetreuungszeiten gegenüber dem Normalbetrieb in einer Einrichtung der Stadt vor. Entsprechend Gemeindeordnung ist klar geregelt, dass für die Umsetzung der vom Gemeinderat als Hauptorgan der Gemeinde getroffenen Regelungen der Oberbürgermeister als Leiter der Verwaltung verantwortlich ist. Dies betrifft die Personalgewinnung, die Ausgestaltung und Organisation der Arbeit und vor allem auch die Personalführung in Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt. Dem Gemeinderat obliegt es, dies vom Herrn Oberbürgermeister eindringlich einzufordern.
Ein weiterer Themenkreis, der ebenfalls schon mehrfach im Gemeinderat angesprochen wurde, betrifft die Unterbringung und das Wohnen geflüchteter Menschen, auch hier stehen Lösungen aus, die besonders das eigene Personal entlasten. Verbesserungen können auch beim vorgesehenen Glasfaserausbau erwartet werden. Der in Rheinstetten aktuell 23/2024 knapp mitgeteilte Sachstand entspricht weder den technischen Möglichkeiten noch den tatsächlichen Bedürfnissen der Menschen in Rheinstetten. Anstatt auf zu vielen „Hochzeiten zu tanzen“ oder sich um die Sonderwünsche von größeren Investoren zu kümmern, sollte sich der bestens vernetzte Herr Oberbürgermeister vermehrt um die tatsächlichen Aufgaben in Rheinstetten kümmern. Vielleicht gelingt es im neuen Gemeinderat, hier ein deutliches Zeichen zu setzen!
Restaurant in der Ufgauhalle!
Genauso wie sich die BfR für den Erhalt des Hebelschulgebäudes und der Gebäude der Albert-Schweitzer-Schule in Mörsch einsetzen, werden sich die BfR für den Erhalt des Ufgauhallen-Restaurants einschließlich Kegelbahnen in Forchheim im Gemeinderat einsetzen.

Gemeindeanzeiger 27 vom 4. Juli 2024

Jetzt doch: „Deutsche Glasfaser!“
Die Deutsche Glasfaser hat bisher weder in Rheinstetten noch andernorts durch besondere Leistungen überzeugt. Nach großen Versprechungen in zwei „show-Veranstaltungen“, mit fragwürdigen Vertriebsaktivitäten (Drückerkolonnen!), Empfehlungsschreiben des Oberbürgermeisters und Bürgermeisters, nicht Erreichbarkeit (selbst Anfragen aus dem Rathaus wurden nicht beantwortet!) und jetzt wochenlangem Ringen mit dem Landratsamt und der Stadt Rheinstetten soll dieses Unternehmen eine ca. 20 Millionen Investition in Rheinstetten durchführen. Es wird eine vordringliche Aufgabe des neu gewählten Gemeinderats sein, hier zu prüfen, inwieweit die Wünsche der Bürgerinnen und Bürger (vergl. CDU-Kommunalinfo Nr.24/2024) tatsächlich Berücksichtigung finden und Rheinstetten in die richtige Richtung weiterbewegt wird. Zu klären ist auch, mit welchem Wertansatz die Vorleistungen der Stadt tatsächlich Eingang in das Vorhaben finden. 
Selbstverständlich sind weitere Dienste wie z. B. das digitale Auslesen von Daten wie Wasser- und Stromverbräuchen in den einzelnen Haushalten miteinzubeziehen. Die in Rheinstetten aktuell 23/2024 mitgeteilte „Gute Nachricht“ ist insofern zunächst einmal die für den Herrn Oberbürgermeister bequemste Lösung, die noch verbesserungsfähig ist.

Gemeindeanzeiger 25 vom 20. Juni 2024

Alles neu macht der Mai? 
In Mörsch konnten die Menschen schon an Ostern, den neu hergerichteten „Roten Platz“ wieder in Besitz nehmen. Die alten Bäume mit ihren ansehnlichen schattenspendenden Kronen sind gefällt und durch kleine junge Bäumchen ersetzt worden, schadhafte Klinkersteine und der Belag wurden ebenfalls erneuert. Die Bauverwaltung schaffte sogar neuen Wohnraum durch ein niedliches „Insektenhotel“ und steigerte damit für allerlei flugfähiges Kleingetier die Aufenthaltsqualität und „ökologische“ Vielfalt. In den nächsten Jahren dürfen sich insbesondere Sonnenanbeter und -hungrige freuen und können darauf hoffen, ausgiebig auf ihre Kosten zu kommen. Vertan wurde leider die Chance, hier eine Oase mit kühlender Wirkung an Hitzetagen zu schaffen. 

Gemeindeanzeiger 19 vom 8. Mai 2024

Wald als Vorrangfläche für Windkraftanlagen?
Noch ist die Planung der geplanten vier Windkraftanlagen (hinter denen die BfR stehen!)* auf Mörscher Gemarkung nicht in „trockenen Tüchern“, und schon sollen nach dem Willen des Oberbürgermeisters und den Fraktionen von CDU, SPD und ULR für weitere Anlagen ca. 150 Hektar Wald zunächst als „Vorrangfläche“ zur Verfügung gestellt werden. Dabei war diese Fläche gar nicht auf der Vorschlagsliste des Regionalverbands Mittlerer Oberrhein, der Flächen ausspart, die bestimmten Schutzzielen wie Arten-, Naturschutz oder ähnlichen dienen. Die Frage nach der Qualität der betreffenden Waldfläche konnte die Verwaltung nicht beantworten. Der Fraktionsvorsitzende und Forstexperte der SPD wusste es besser und sprach von sandigem Boden, auf dem kaum etwas anzupflanzen sei. Dabei muss Wald nicht angepflanzt werden, sondern wächst von allein, wenn man ihn lässt. Wald gehört mit zu den vielfältigsten und wertvollsten naturnahen Flächen, die wir überhaupt noch haben. 
 Unverständlich ist diese Entscheidung auch vor dem Hintergrund, dass es in Rheinstetten noch „hektarweise“ Flächen gibt, die für Photovoltaik genutzt werden könnten, wie z. B. die Dach- und Parkflächen der Messe oder in den Gewerbegebieten. Weiterhin stehen überörtlich jede Menge Flächen z. B. an Autobahnen für Photovoltaik zur Verfügung. Hier fehlt es offensichtlich an der Bereitschaft der Stromerzeuger und Wirtschaft, Verantwortung zu übernehmen. Das sollen die Kommunen auf Kosten ihrer natürlichen Ressourcen übernehmen, während man sich selbst einen „schlanken Fuß“ macht. Mit den jetzt geplanten Windkraftanlagen in Rheinstetten kann der in Rheinstetten benötigte „Haushaltsstrom“ ausreichend und klimaneutral erzeugt werden. Es ist nicht Aufgabe der Kommunen, die Versäumnisse und den „Energiehunger“ der Wirtschaft auszugleichen, die uns mit in die Abhängigkeit von angeblich billigem russischem Erdgas geführt hat und uns damit eine der größten Krisen seit 1945 eingebrockt hat.

*das sei Wahlpropaganda sagt Reichspropagandaminister J. G., habe ich gerüchteweise munkeln hören (Förter, ganz eingeschüchtert)
Nachfrage Rheinaustraße!
Die Nachfrage zur Sanierung der Rheinaustraße ergab, dass dem bestens vernetzten Oberbürgermeister die Türen in Stuttgart doch nicht ganz so weit offenstehen. Ein Termin ist weiterhin nicht in Sicht. Ein kleiner „Hoffnungsschimmer“, der Abschnitt zwischen B36 und Sommerstraße könnte etwas früher saniert werden!
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Gemeindeanzeiger 18 vom 2. Mai 2024

Glasfaser - wie geht`s weiter???- 1. Fortsetzung
Mehr als 75% der Bürgerinnen und Bürger aus Mörsch und Forchheim haben das Angebot der Deutschen Glasfaser nicht angenommen. Rückmeldungen zeigen, dass der wirkliche Bedarf und die tatsächlichen Wünsche der Verbraucher zu wenig berücksichtigt waren. Weiterhin wären auf viele Teilnehmer deutlich höhere Kosten zugekommen.
Dem Gemeinderat kann man durchaus vorwerfen, die Beschlussvorlage des Herrn Ober-bürgermeister zur Gemeinderatssitzung am 16.05.2023 TO 05 zu wenig kritisch durchleuchtet und beraten zu haben. Mit großer Mehrheit hat der Gemeinderat der Beschlussempfehlung des Herrn Oberbürgermeister im Vertrauen darauf, damit ein gutes Angebot zu unterstützen, zugestimmt. Die BfR sind davon nicht ausgenommen.
Umso mehr kommt es jetzt darauf an, dass der Gemeinderat mit seinem ganzen Gewicht dem Herrn Oberbürgermeister als dem bestbezahlten obersten Angestellten der Stadt Rheinstetten deutlich macht, dass es jetzt seine Pflicht und besondere Verantwortung ist, dem Gemeinderat ein umfassendes Konzept für die weitere Digitalisierung von Mörsch und Forchheim vorzulegen, damit diese Ortsteile digital nicht abgehängt werden. Dass in diesem Konzept unterschiedliche Angebote und Dienste gebündelt sein sollten, versteht sich von selbst, auch wenn es vielleicht besonderer Anstrengungen der Verwaltung bedarf.
Im Übrigen warten wir, falls in dieser Ausgabe nicht erfolgt, noch auf eine Mitteilung und Information der Öffentlichkeit durch den Herrn Oberbürgermeister zum aktuellen Stand und weiteren Fortgang in Sachen Windkraftanlagen.
Der von der Verwaltung gekürzte Beitrag der BfR in der Rubrik Gemeinderat aktuell in Rheinstetten aktuell Nr.16 kann unter: Menüpunkt "2024" vollständig nachgelesen werden.
*

Gemeindeanzeiger 17 vom 25. April 2024

Glasfaser - wie geht`s weiter???
„Sehr schwierig und aufwendig gestaltet sich die Kommunikation mit dem Unternehmen (gemeint ist die Deutsche Glasfaser!) auch für die Stadt“, so konnte man es in Rheinstetten aktuell 13/2024 lesen. Bürgerinnen und Bürger haben sich mit weit unter 33% gegen das Lockvogelangebot und die vollmundigen Versprechungen der Deutschen Glasfaser entschieden. Auch die Unterstützung der Werbemaßnahmen durch zwei persönliche Anschreiben des Herrn Oberbürgermeisters an alle Haushalte sowie einem weiteren Schreiben des weisungsgebundenen Bürgermeisters konnten nicht überzeugen. Vor Unternehmen, die Anfragen nur schleppend beantworten, angeheuerte „Drückerkolonnen“, mit möglicherweise fragwürdigen Beschäftigungsverhältnissen, durch die Stadt schicken, warnen nicht nur Verbraucherschützer.
Inzwischen werden in Teilen von Rheinstetten Glasfaserkabel vom  Stromnetzbetreiber zum Anschluss digitaler Stromzähler verlegt. Auch die Stadt selbst beteiligt sich am derzeitigen „Digitalwahn“ und plant die Wasserverbräuche künftig digital auszulesen, allerdings ohne Glasfaser und ohne „h“ mit einem sogenannten LoRaWAN, einem auf Funktechnik basierenden weiteren digitalen Netz.
Es wäre ein echter Fortschritt eine wirkliche „Nachfragebündelung“ hinzukriegen und die Gehwege demnächst nicht mehrmals aufzugraben und weitere zusätzliche Hausanschlüsse herzustellen. Dem Herrn Oberbürgermeister kommt nach seinem gescheiterten Versuch der Breitbandverkabelung, jetzt die Verantwortung zu, ein umfassendes und tragfähiges Konzept für die weitere Digitalisierung Rheinstettens vorzulegen.

Gemeindeanzeiger 16 vom 18. April 2024

Nicht nur die CDU-Fraktion, auch die BfR fordern die Senkung des Hebesatzes für die Grundsteuer ab 2025

Die Halbierung des Hebesatzes auf 180 bedeutet, dass z. B. in Forchheim in weiten Teilen auf eine Fläche von 100 m2 90,91 Euro oder gar 108,11 Euro je nach Bodenrichtwert Grundsteuer fällig werden. Für große Teile von Mörsch werden entsprechend 78,62 Euro oder auch 99,92 Euro anfallen. Gewerbeflächen werden hingegen maximal mit 35,10 Euro pro 100 m2 besteuert werden. Auch hier fordern die BfR einen Ausgleich herzustellen. Da dies innerhalb des „Systems“ Grundsteuer nicht möglich ist, ist dies unter Einbeziehung der Gewerbesteuer zu bewirken.

Unabhängig von dem Vorgenannten gehen die BfR davon aus, dass ein Hebesatz von 180, wie vom Oberbürger-meister genannt, deutlich zu hoch ist und eben den von der CDU-Fraktion abgelehnten „Missbrauch“ der Reform für eine „verdeckte“ Steuererhöhung darstellt. Um eine „aufkommensneutrale“ Grundsteuer in Rheinstetten herbeizuführen, sehen die BfR einen Hebesatz weit unterhalb von 180!

Gemeindeanzeiger 15 vom 11. April 2024

Für ein „selbstbewusstes Rheinstetten“!
Folgende Menschen sind bereit, sich dafür im Gemeinderat einzusetzen:
1. Otto Deck
2. Uwe Kasimir
3. Herbert Förter
4. Thomas Kastner
Der Wahlausschuss der Stadt Rheinstetten hat dem Wahlvorschlag der „Bürger für Rheinstetten“ einstimmig zugestimmt.
In den nächsten Wochen bis zum Wahlsonntag, dem 09. Juni 2024 werden die BfR vorwiegend in „Rheinstetten aktuell“ und auf der Homepage ihre Vorstellungen zur weiteren Gestaltung und Entwicklung von Rheinstetten äußern und mitteilen. Medien und Plattformen, die für fragwürdige und unsichere Inhalte stehen, werden wir vermeiden und nicht nutzen.
Die Kandidierenden der BfR stehen gerne zur persönlichen Ansprache zur Verfügung.
Ansprechpartner:
Gemeinderat Otto Deck, Hirschstraße 5 a, Rheinstetten, Tel.: 07242 / 5633

Gemeindeanzeiger 14 vom 4. April 2024

Parkraumkonzept, Windkraft, Glasfaser ... !

  • Auf Vorschlag der BfR wird die derzeit in Überarbeitung befindliche Planung für das Parkraumkonzept der Konrad-Adenauer- und Theodor-Heuss-Straße vor der endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat, den betroffenen Anwohnern in einer zusätzlichen zweiwöchigen Offenlage in Rheinstetten aktuell und digital zur weiteren Klärung vorab zur Kenntnis gebracht.
  • Weiterhin sicherte der Oberbürgermeister zu, entsprechend einer Anregung der BfR, nach Ostern über den Sachstand und die weiteren Schritte zum Vorhaben der geplanten Windkraftanlagen sowie dem weiteren Glasfaserausbau in Rheinstetten aktuell zu berichten.
  • Mit großer Mehrheit abgelehnt wurde im Gemeinderat ein Antrag der BfR, anstehende Verkäufe von weiteren Gewerbeflächen in öffentlicher Sitzung zu behandeln.

Gemeindeanzeiger 13 vom 28. März 2024

Grundsteuer „aufkommensneutral“?
Die von der „grün-schwarzen“ Landesregierung festgelegten Regelungen zur Grundsteuerreform geben den Gemeinden mit der alleinigen Festlegung des Hebesatzes wenig Gestaltungsmöglichkeiten. In Rheinstetten werden sich auch bei „aufkommensneutraler“ Festlegung des Hebesatzes die großen Unterschiede zwischen den
Bodenrichtwerten für Gewerbeflächen und denen zu Wohnzwecken genutzten Flächen dahingehend auswirken, dass Eigentümer von Wohnhäusern, bezogen auf die Fläche mehr als doppelt so hohe Grundsteuern im Vergleich zu gewerblich genutzten Flächen zahlen müssen. Bedanken können sich Bürgerinnen und Bürger dafür insbesondere bei den Gemeinderatsfraktionen von CDU und SPD, die regelmäßig bei Verkäufen von
Gewerbeflächen die BfR-Anträge nach höheren Verkaufspreisen ablehnen. Über die Grundsteuer kann kein fairer Ausgleich hergestellt werden. Denkbar wäre, ein Teil der Grundsteuer auf die Gewerbesteuer zu verlagern, d. h. der Hebesatz für die Grundsteuer darf nicht „aufkommensneutral“ sondern müsste niedriger festgelegt werden. Zum Ausgleich wäre der Hebesatz für die Gewerbesteuer entsprechend zu erhöhen.

 

Gemeindeanzeiger 10 vom 7. März 2024

EINE HALBE STUNDE FÜR DIE OPFER VON DAMALS UND FÜR UNSERE
DEMOKRATIE HEUTE
Wir möchten gemeinsam mit anderen am Samstag, 27. Januar 2024 um 17 Uhr – dem Tag
des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus – ein Zeichen setzen gegen Intoleranz
und Menschenverachtung. Deshalb laden wir alle Rheinstettenerinnen und Rheinstettener
ein, mit uns den Opfern der NS-Ideologie zu gedenken und den Menschen, die heute
Ausgrenzung und Ablehnung erfahren, beizustehen.
Ort: vor dem Technischen Rathaus in Mörsch am Mahnmal für die Rheinstettener Opfer der
Euthanasie.

Gemeindeanzeiger 4 vom 25. Januar 2024

Bürger/innen für Rheinstetten (BfR) 0