Die Rentenbescheide können eigenständig unter Nutzung unten stehender Angaben überschlägig überprüft werden. Erscheint die Rentenhöhe zweifelhaft, sollte Einspruch eingelegt werden. Dabei können örtliche Rentenberatungsstellen behilflich sein.
Altersrente
- Nachweis aller Beschäftigungszeiten von der Lehre bis Rentenantrag.
Die Rentenversicherung teilt die Beschäftigungszeiten in regelmäßigen Abständen (Feststellungsbescheid über den Versicherungsverlauf) mit. Sie sollten überprüft und auf Vollständigkeit kontrolliert werden. - Nachweis der Kindererziehungszeiten.
- Aus dem Verhältnis zum Durchschnittslohn werden Entgeltpunkte errechnet, die über die Jahre aufsummiert die Höhe der Altersrente bestimmen. Die Summe der bereits angesammelten Entgeltpunkte wird im Versicherungsverlauf genannt.
- Aktueller Rentenwert (2023) i.H.v. 37,60 €.
- monatliche Bruttorente = Entgeltpunkte * aktueller Rentenwert.
- Ggf. Abschläge bei vorzeitiger Rente oder Zuschlag bei späterem Renteneintritt.
Hinterbliebenenrente
- Sie beträgt 55% der Altersrente der verstorbenen Person.
Bei Heirat vor 2002 und Geburt vor dem 2.1.1962 werden 60% angesetzt. - Aktueller Rentenwert (2023) 37,60 € ergibt einen
Freibetrag i.H.v. 992,64 € (37,60 * 26,4) für Hinzuverdienst. - ggf. Freibetrag pro Kind i.H.v. 210,56 € (37,60 * 5,6)
- Hinzuverdienst wird zum Teil angerechnet und mindert die Rente.
- Bruttolohn abzgl. 40% ergibt Bezugsgröße Nettolohn für Anrechnung.
- Bruttorente abzgl. 14% ergibt Bezugsgröße Nettorente für Anrechnung.
- Bei Vermietung 1/12 der Jahresmieteinnahmen abzgl. Werbungskosten.
- Anrechnung, gekürzt um Freibetrag, mindert um 40% die Hinterbliebenenrente.
Beispiel 1
Bisherige Altersrente der verstorbenen Person | 2.200,00 € |
ergibt mögliche Hinterbliebenenrente (55%) | 1.210,00 € |
Bruttolohn | 2.000,00 € |
gekürzt um 40% (= 60% Bruttolohn) | 1.200,00 € |
abzgl. Freibetrag (37,6 * 26,4) | 0.992,64 € |
ergibt anrechenbares Einkommen | 0.207,36 € |
davon werden 40% angerechnet auf H.Rente | 0.082,94 € |
gekürzte tatsächliche Hinterbliebenenrente | 1.127,06 € |
unterm Strich: Nettolohn + H.Rente netto | 2.169,27 € |
Beispiel 2
Bisherige Altersrente der verstorbenen Person | 2.200,00 € |
ergibt mögliche Hinterbliebenenrente (55%) | 1.210,00 € |
Bruttolohn | 1.000,00 € |
gekürzt um 40% (Ansatz 60% Bruttolohn) | 0.600,00 € |
Altersrente (brutto) | 1.500,00 € |
gekürzt um 14% (Ansatz 86% Bruttorente) | 1.290,00 € |
ergibt Gesamteinkommen (Rente + Lohn) | 1.890,00 € |
abzgl. Freibetrag (37,6 * 26,4) | 0.992,64 € |
ergibt anrechenbares Einkommen | 0.897,36 € |
davon werden 40% angerechnet auf H.Rente | 0.358,94 € |
gekürzte tatsächliche Hinterbliebenenrente | 0.851,06 € |
unterm Strich: Nettolohn + Renten netto | 2.621,91 € |
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